Gesetzliche Neuerung bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Schwangerschaft

Gesetzliche Neuerung bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Schwangerschaft

Die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung allgemeiner und psychischer Gefahren am Arbeitsplatz sind den meisten Unternehmen bislang bekannt. Gemäß
§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“, um mögliche Gefahren der Mitarbeiter möglichst zu verhindern. Diese Gefährdungsbeurteilung bezieht sich sowohl auf allgemeine (physische) als auch auf psychische Gefährdungen.

 

Was ist neu?

Doch nun werfen das erneuerte Mutterschutzgesetz und die damit rechtlich verbundenen Vorschriften Fragen auf. Demzufolge soll ab Januar 2019 laut § 10 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes innerhalb der gesetzlich verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung jeder Arbeitsplatz zusätzlich hinsichtlich einer potenziellen Schwangerschaft beurteilt werden. Das Ziel ist es, die für die Mutter und/oder das Kind möglichen Gefährdungen zu ermitteln, bedarfsgerechte Maßnahmen abzuleiten und den Arbeitsplatz im Falle einer Schwangerschaft ggf. zeitnah gemäß § 13 des Mutterschutzgesetzes bedarfsgerecht umgestalten zu können.

Was ist zu beachten?

Beispielsweise dürfen betroffene Frauen keine Akkord- oder Fließbandarbeit leisten. Auch Mehrarbeit, Nachtdienste sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind untersagt. Schwangere und stillende Frauen dürfen keinen physikalischen und/oder chemischen Gefährdungen ausgesetzt sein. Außerdem müssen geeignete Ruhemöglichkeiten geboten werden.

Zusammenfassend …

… bedeutet dies, dass die uns bekannte Gefährdungsbeurteilung auf die schwangere bzw. stillende Frau konkretisiert und erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie uns gerne an!

Telefon 02841 – 8860889

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Wir sind Ihnen gerne bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen behilflich.

Ihr Team von NAUROZ Gesundheitsmanagement