BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Mitarbeitende wieder eingliedern und halten

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.

Ziel von BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

BEM ist auch Wertschätzung, denn die heutigen Generationen in den Unternehmen schauen vermehrt, was ihnen denn geboten wird – dazu zählt auch das BEM, denn es ermöglicht, gesund zu sein und gesund zu bleiben.
BEM spart mehr ein, als es kostet!


Gesetzlich verankert ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Darin ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat.


Gerade die Langzeiterkrankungen kosten den Unternehmen sehr viel Geld.
Als unabhängige BEM-Fallmanager und -berater sind wir Ihre Akteure im BEM-Prozess – und zwar deutschlandweit und in somit in Ihrer Nähe!
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen bietet es sich an, externe und unabhängige Gesprächsführer einzubinden und ggfs. auch nur mit Teilen des BEM zu betrauen. Das fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden und verhindert betriebsinterne Konflikte.

Vereinbaren Sie gerne und unkompliziert einen Gesprächstermin persönlich oder via Webkonferenz und lassen Sie uns gemeinsam um Ihre Mitarbeitenden kümmern.