Gefährdungsbeurteilung (Gfb) nach ArbSchG

Leistungsaufstellung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

  • ausführliche Gefährdungsabschätzung / Gefährdungsanalyse des Betriebes bzw. sämtlicher Arbeitsplätze
  • Definition von geeigneten Schutzzielen
  • Ableitung von geeigneten Präventionsmaßnahmen
  • Eingehende Schulungen zu den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, sowie der Verantwortung, den Aufgaben und der Haftung.
  • Schulung zu Rechtsgrundlagen und Methodik der Gefährdungsbeurteilung
  • Bereitstellung geeigneter Konzepte und Vorlagen für die systematische Vorgehensweise im Rahmen der Behebung von Gefahrenherden
  • Begleitung der Gefährdungsbeurteilung in der Entwurfsphase, der Ausarbeitung, der Anpassung und Differenzierung sowie fortlaufende Betreuung.
  • Beratung bei der Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen und Schutzkonzepten nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung.
  • Dokumentation der abgeleiteten Präventionsmaßnahmen
  • Erstellung eines Maßnahmenplanes

Typische Merkmalbereiche:

Psychische Belastung, physische Belastung, Arbeitsverhältnis, Arbeitsumgebung



Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen die Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems bei Beschäftigten mit unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen aller Branchen gesenkt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen partnerschaftlich eigenverantwortlich miteinander arbeiten. Die Arbeitgeber haben gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen anzubieten, die einen gesunden Rücken ermöglichen. Aber auch die Beschäftigten sind gefordert, sich rückengerecht und gesundheitsbewusst zu verhalten. Die Gefährdungsbeurteilung geht über die Ermittlung der „klassischen Rückenkiller“ wie z. B. Heben und Tragen, Dauersitzen, Dauerstehen etc. hinaus.

Die Gefährdungsbeurteilung sieht eine Dokumentation vor. Es werden darüber hinaus Maßnahmen zur Senkung der Risiken bzw. der Gefährdung abgeleitet und deren Umsetzung in einem sog. Maßnahmenplan verankert. Nach geraumer Zeit findet eine Wirksamkeitskontrolle statt: wurden die Maßnahmen umgesetzt und die Gefährdung gesenkt?

Wir können keine direkte Gewinnsteigerung durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ausmachen, aber gezielt eigesetzt werden langfristig Kosten im Unternehmen gesenkt.

Und es muss nicht zwangsläufig alles viel Geld kosten. Manche Maßnahme, z. B. die optimierte Position einer Maschine, ist kostenneutral.

Man muss die Gefährdungsbeurteilung einfach „nur“ durchführen…

 

Am Ende erhält Ihr Unternehmen ein Zertifikat über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. 

Dies könnte Ihr Zertifikat sein, welches Ihnen unsere Auditoren ausstellen werden. 

Ein geeignetes Zertifikat erhalten Sie zum Nachweis Ihrer Bemühungen, die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter durchgeführt zu haben.


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NAUROZ Gesundheitsmanagement berät Sie gerne zum Ablauf, zur Durchführung und den Rahmenbedingungen der Gefährdungsbeurteilung.