Alles neu macht der Mai! Auch im Radsport bei der Staubwolke Fischeln e. V.

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Der Krefelder Traditionsverein hat seit diesem Jahr auch uns als neuen Sponsor: NAUROZ Gesundheitsmanagement fährt nun immer mit auf dem Weg zu “Gesunden Mitarbeitern in gesunden Unternehmen”.

Wir haben besondere Zeiten durch die Corona-Pandemie. Gerade jetzt ist Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement wichtiger denn je.

Wer mehr über die fleißigen und erfolgreichen Staubwolken erfahren möchte, klickt einfach auf www.staubwolke-fischeln.de

Weiterhin rufen wir und auch hierzu passend auf:

#STAY HEALTHY #BLEIBT GESUND #FAHRT RAD

Euer Team von NAUROZ Gesundheitsmanagement

Home, Sweet Home Office - produktiv und gesund von Zuhause arbeiten

Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität bei der Arbeit. Und wie kann dies ermöglicht werden? Genau! Durch das Arbeiten von Zuhause. Das Home Office ist für die meisten Arbeitnehmer eine paradiesische Vorstellung. Man ist zeitlich flexibler, produktiver, hat mehr Zeit für die Familie und spart sich die langen Arbeitswege jeden Tag. Doch so verlockend das Prinzip des Home Offices auch klingen mag, es birgt gesundheitliche Gefährdungen und bringt bestimmte Anforderungen mit sich.

Wie muss ein Home-Office-Arbeitsplatz aussehen? Wie ist die Kontrolle des Arbeitsplatzes gesetzlich geregelt? Und vor allem, wie lassen sich gesundheitliche Einschränkungen der Arbeitnehmer minimieren?

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Rückenscan in Ihrem Unternehmen oder vor Ort in Moers

Mit diesem modernen Verfahren vermessen wir die Wirbelsäule per Rückenscan mit Hilfe der MediMouse®. Wir bieten diesen Service:

  • für Unternehmen: z. B. an Gesundheitstagen oder Ergonomietagen
  • in Moers vor Ort: für Einzelpersonen /-buchungen

Lesen Sie mehr über die Vorteile, weitere Hintegründe und was Sie tun können, um den Rückenscan für sich oder Ihre Mitarbeiter zu buchen.

Rückenscan MediMouse®

 

Gesetzliche Neuerung bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Schwangerschaft

Gesetzliche Neuerung bei der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Schwangerschaft

Die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung allgemeiner und psychischer Gefahren am Arbeitsplatz sind den meisten Unternehmen bislang bekannt. Gemäß
§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“, um mögliche Gefahren der Mitarbeiter möglichst zu verhindern. Diese Gefährdungsbeurteilung bezieht sich sowohl auf allgemeine (physische) als auch auf psychische Gefährdungen.

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