Gefährdungsbeurteilung (Gfb) nach ArbSchG

Es gibt verschiedene Anwendungsbereiche der Gefährdungsbeurteilung, die allesamt und für Unternehmen jeder Größe gesetzlich verpflichtend sind. Darunter fallen:

  • Physische Gefährdungsbeurteilung
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung 
  • Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes 

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Risikobeurteilung zur Vermeidung körperlicher Fehlbeanspruchungen und daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen.

Hintergrund:

Es konnte aufgezeigt werden, dass nicht nur die Intensität der Muskelspannung Probleme verursachen kann, sondern dass speziell das Fehlen von Möglichkeiten zu Entspannungs- oder Kurzpausen der ständig aktivierten Muskeln zu einer Überforderung führen kann. Treten zusätzlich psychosoziale Stressoren wie z. B. fehlende soziale Unterstützung auf, kann es bei entsprechenden Tätigkeiten einerseits zu muskulären Dauerbelastungen und andererseits zur psychischen Über- bzw. Unterforderung kommen. Diese Kombination stellt ein ausgeprägtes Risiko für die Entwicklung von Herz-Kreislauf- und Muskel-Skelett-Erkrankungen dar.